Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihr Serviceheft „Häusliche Krankenpflege“ aktualisiert. Die neue Auflage berücksichtigt nun auch die Blankoverordnung, die seit Juli 2024 in bestimmten Fällen möglich ist.

Das Heft bietet Ärztinnen und Ärzten einen kompakten Überblick zur Verordnung häuslicher Krankenpflege – mit praktischen Tipps, Beispielen und Hinweisen zum Ausfüllen des Verordnungsformulars (Muster 12).

Mehr Handlungsspielraum für Pflegefachkräfte

Mit der Blankoverordnung können Ärztinnen und Ärzte bei ausgewählten Leistungen – etwa der Kompressionstherapie oder akuten Wundbehandlung – festlegen, dass die Pflegefachkraft Dauer und Häufigkeit der Maßnahme selbst bestimmt.
Diese Regelung ist seit 2024 Teil der überarbeiteten Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Inhalte des neuen Servicehefts

Das aktualisierte Heft bietet:

  • eine Übersicht über Leistungen der häuslichen Krankenpflege, von Behandlungspflege über Grundpflege bis zur hauswirtschaftlichen Unterstützung,
  • Hinweise zur Genehmigung durch die Krankenkassen und zur Zusammenarbeit zwischen Praxen und Pflegediensten,
  • eine Abgrenzung zur häuslichen Pflege nach SGB XI,
  • sowie fünf Praxisbeispiele, die die Verordnung in typischen Situationen veranschaulichen – etwa bei Medikamentengabe, Kompressionstherapie, Palliativversorgung oder psychiatrischer Krankenpflege.

Jetzt herunterladen oder kostenfrei bestellen

Das aktualisierte Serviceheft „Häusliche Krankenpflege“ umfasst 24 Seiten und steht als Webversion zur Verfügung.
Praxen können zudem gedruckte Exemplare kostenfrei über die Warenkorb-Funktion der KBV bestellen.

Download: Häusliche Krankenpflege (PDF)

Mitteilung der KBV 30.10.2025