Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV Nordrhein) ist nicht für unsere Ärzte und Ärztinnen im Norden zuständig. Wenn sie allerdings bundesweit gültige Aussagen tätigt, sollten wir diese nicht ignorieren.

Im Mai-Newsletter Verordnungsinformation (VIN) der KV Nordrhein gibt es auf dreizehn Seiten den Schwerpunkt „Wundauflagen bei chronischen Wunden“ mit Informationen für die Ärzteschaft zu folgenden Themen:

  • Wundauflagen bei chronischen Wunden
  • Verbandmittel
  • Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung
  • Welches Verbandmittel für welche Wunden?
  • Hinweise zur Verordnung von Verbandmitteln, Antiseptika und Spüllösungen

Die verschiedenen Wundauflagen und Verbandmittel werden dort akkurat beschrieben und es gibt eine Checkliste für die entsprechende Verordnung:

An anderer Stelle weist die KV Nordrhein noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es im Verantwortungsbereich einer Praxis liegt, Verbandstoffe wirtschaftlich zu verordnen.

Hier kann der Newsletter-Schwerpunkt “VIN VerordnungsInfo Nordrhein | Mai 2025 – Wundauflagen bei chronischen Wunden” im Ganzen gelesen und heruntergeladen werden:

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen Preislisten zur wirtschaftlichen Verordnung von Superabsorbern und Schaumverbänden zusammengestellt. In jeder Gruppe sind die günstigsten 30% der Verbandmittel hell markiert. Alle teureren Produkte sind grau hinterlegt.

Zur Erfüllung des Qualitätszieles Schaumverbände/Hydropolymere der Zielvereinbarung 2025 sollen – wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen – die Produkte aus den hell markierten Bereichen verordnet werden.