Wundversorgung ist medizinisch anspruchsvoll – und abrechnungstechnisch manchmal ein Minenfeld.
Denn nicht nur die Wunde kann chronisch werden. Auch Regressverfahren ziehen sich gern in die Länge.

Was viele unterschätzen: Finanzielle Rückforderungen betreffen nicht nur „große Abrechnungsfehler“, sondern oft ganz alltägliche Routineprozesse in Praxis oder ambulantem Setting.[1][2]

Dieser Beitrag zeigt, wo die typischen Stolperfallen liegen – und wie man sie vermeiden kann.

Wer fordert eigentlich Geld zurück?

In der Wundversorgung kommen vor allem zwei Akteure ins Spiel:

➔ Die Krankenkasse

Sie prüft die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit von:

  • Verbandmitteln
  • modernen Wundauflagen
  • Verordnungen
  • wiederkehrenden Behandlungen

Wenn etwas als nicht wirtschaftlich, nicht ausreichend dokumentiert oder nicht indiziert bewertet wird, kann die Kasse bereits gezahlte Beträge zurückfordern. [1][3]

➔ Die Kassenärztliche Vereinigung (KV)

Die KV prüft die korrekte Abrechnung ärztlicher Leistungen nach EBM.

Typische Auslöser:

  • falsche oder unzulässige Abrechnungsziffern
  • Mehrfachabrechnung derselben Leistung
  • fehlende Dokumentation bei Prüfverfahren
  • Abrechnung von Leistungen, die nicht nebeneinander berechnungsfähig sind

Hier spricht man häufig von Honorarrückforderung. [2][4]

Typische Regress-Fallen in der Wundversorgung

1. „Zu gut gemeint“ – aber nicht wirtschaftlich

Viele Ärzte setzen aus Sorge um die bestmögliche Wundheilung teure Materialien ein. Dabei gilt: Nicht alles, was medizinisch sinnvoll erscheint, wird automatisch von Krankenkassen oder der KV erstattet. Wer nicht wirtschaftlich handelt, riskiert Rückforderungen. [3][5]

Beispiele:

  • Ein teurer Schaumverband wird dauerhaft eingesetzt, obwohl ein Standardverband ausreichend wäre.
  • Spezialauflagen werden verschrieben, obwohl Leitlinien eine kostengünstigere Variante erlauben.

2. Dokumentation? „Haben wir doch gemacht …“

Regressverfahren scheitern selten an der Wunde selbst, sondern oft an der fehlenden oder lückenhaften Dokumentation. Wer nicht nachweisbar dokumentiert, riskiert Kürzungen von Honoraren oder Materialkosten. [2][5]

Beispiele:

  • Wundgröße, Tiefe oder Exsudationsgrad fehlen in der Dokumentation.
  • Begründungen für Materialwechsel oder Häufigkeit von Verbandwechseln fehlen.
  • Infektionszeichen oder besondere Pflegemaßnahmen sind nicht protokolliert.

3. Wiederholte Leistungen

Routineleistungen wie Verbandwechsel werden schnell zur Regress-Falle, wenn die Frequenz oder Berechnung nicht nachvollziehbar ist. Selbst alltägliche Maßnahmen müssen dokumentiert und korrekt kodiert werden. [1][4]

Beispiele:

  • Verbandwechsel werden häufiger abgerechnet, als medizinisch notwendig dokumentiert.
  • Abrechnungsziffern für wiederkehrende Leistungen werden fehlerhaft mehrfach eingesetzt.
  • Verlauf und Heilungsfortschritt sind unzureichend dokumentiert, sodass die KV die Notwendigkeit infrage stellt.

4. Indikation nicht sauber begründet

Nicht jede chronische Wunde rechtfertigt automatisch den Einsatz von Spezialtherapien oder teurem Material. Die medizinische Indikation muss nachvollziehbar sein – sonst kann Regress drohen. [3][5]

Beispiele:

  • VAC-Therapie wird ohne klare medizinische Indikation eingesetzt.
  • Längere Behandlungszeiträume werden abgerechnet, ohne dass Fortschritt oder Ziel dokumentiert ist.
  • Verbandmaterialien werden mehrfach gewechselt, ohne dass der Grund im Patientenfall klar wird.

Praxisbericht aus der Versorgung

Eine Chirurgin, die auf dem Land arbeitet und viele Patienten mit diabetischen Füßen betreut, berichtet von ihren Erfahrungen zwischen 2017 und 2021: Jedes Jahr erhielt sie Rückforderungen wegen zu viel verordneter Kompressen und Pflaster, darunter sogar ein Heilmittelregress über 98.000 Euro.

Sie erklärt, dass ihr die Hersteller empfehlen, teure Verbandmaterialien zu verordnen. Auf Nachfrage, welche Kosten diese Materialien für die Praxis tatsächlich verursachen, erhält sie von den Vertretern keine klaren Angaben – die Preise seien „geheim“. Ihre treffende Schlussfolgerung:

„Ich gehe in das Regressrisiko, ohne die Preise für den ganzen Scheiß zu kennen.“ – Dr. med. Laura Dalhaus

Dieses Praxisbeispiel zeigt eindrücklich: Nicht nur die Dokumentation, sondern auch die wirtschaftliche Einschätzung und die Kenntnis der Materialkosten sind entscheidend, um Regressen vorzubeugen.

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Weitere Informationen

Video aus dem YouTube-Kanal von @LauraDalhaus


Was schützt wirklich vor Regress?

Die gute Nachricht: Regress ist kein Schicksal, sondern kann durch klare Strukturen weitgehend vermieden werden.

1. Strukturierte Wunddokumentation
Je lückenloser Wunde, Behandlungsschritte und Materialien dokumentiert werden, desto besser lässt sich jede Maßnahme im Nachhinein rechtfertigen. Das bedeutet, nicht nur das Material, sondern auch Wundgröße, Exsudat, Randzustand, Infektionszeichen und die Entscheidung für ein spezielles Verbandmittel zu dokumentieren. [2][5]

2. Wirtschaftliche Überlegungen
Teure Materialien sind in vielen Fällen sinnvoll – aber nur, wenn sie medizinisch notwendig sind. Wer vorher grob kalkuliert, welche Kosten auf die Praxis zukommen, minimiert böse Überraschungen im Falle einer Prüfung. [3][6]

3. Abrechnungswissen im Team
Nicht nur Ärzte, sondern auch MFA und Wundexperten müssen die Abrechnungsregeln kennen. Gemeinsame Schulungen und klare Zuständigkeiten bei Dokumentation und Abrechnung verringern Fehler. [1][4]

4. Interne Mini-Prüfungen
Einfach, aber wirkungsvoll: Einmal im Quartal fünf zufällige Wundfälle durchsehen, Abrechnung und Dokumentation vergleichen und Materialwahl hinterfragen. So lassen sich kleine Fehler erkennen, bevor externe Prüfer aktiv werden. [5]

Regress ist ein Strukturthema

Regress in der Wundversorgung entsteht selten durch grobe Fehler. Meist sind es kleine Dokumentationslücken, fehlende Begründungen, unklare Abrechnungsregeln und fehlende interne Kontrolle. Gute Vorbereitung, strukturierte Dokumentation und wirtschaftliches Handeln schützen zuverlässig vor Rückforderungen [1][2][3][5].

Wundversorgung ist Teamarbeit. Regressprävention auch.


Quellen

[1] Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2024). Wirtschaftlichkeit ärztlicher Leistungen. Abgerufen von https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arzneimittel/wirtschaftlichkeit

[2] Virchowbund – Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V. (2023). Regress in der Praxis: Honorarrückforderungen vermeiden. Abgerufen von https://www.virchowbund.de/praxis-knowhow/abrechnung-finanzen/regress

[3] Gesetze im Internet. (2023). Sozialgesetzbuch V (SGB V), § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot. Abgerufen von https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__12.html

[4] Ärzteblatt. (2021). Rückforderungen bei der ärztlichen Abrechnung: Praxisfälle und Prävention. Abgerufen von https://www.aerzteblatt.de/news/bundesgesundheitsministerium-tatsachlich-verhangte-regresse-gering-4213162b-f55b-4852-bb0c-afc4cb195389

[5] Convatec Deutschland. (2022). Regressrisiko bei Verbandmitteln und Wundversorgung. Abgerufen von https://www.convatec.com/de-de/wundversorgung/blog/regress-verbandmittel/

[6] MLP Medizinische Fachberatung. (2023). Praxismanagement: Regressschutz für Ärzte. Abgerufen von https://mlp.de/beratung/spezialisierungen/mediziner/praxisfuehrung/regressschutz/

[7] Beitragsbild: KI-generiert

 

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