Online-Seminar: Online-Seminar “Die kapitalen Rechtsirrtümer im Umgang mit geistig Schwachen und Notfallpatienten”
Es droht unnötige Haftung für Pflege- und Arztfehler weil Betreuungen immer wieder zu spät eingeleitet werden. Denn die Befugnisse von Angehörigen werden meist völlig überschätzt (so gibt es beispielsweise kein Unterschriftsrecht der Ehegatten oder gar der Kinder!). Auch die strengen Regeln zur Vorsorgevollmacht sind oftmals unbekannt.
Hieraus resultieren beständig unwirksame Heim- und Behandlungsverträge sowie fehlerhafte Einwilligungserklärungen – und im Gefolge dann rechtswidrige Beschränkung von Patienten und Bewohnern. Aus Sicht der Behandelnden bzw. Versorgenden erscheint es insofern schlicht „gut“, dass auch die Angehörigen meist ebenso fehlerhaft denken: Allein aus diesem Grund werden regelmäßig keine Strafanzeigen gestellt!
Andererseits sind Querelen mit Betreuern und Angehörigen in den meisten Fällen überflüssig. Denn viele Pflege- und Verwaltungsentscheidungen können (oder müssen sogar!) – statt mit den Betreuern – mit den Betreuten abgesprochen werden. Unter Betreuung Stehende sind nicht per se geschäftsunfähig. In sehr vielen Fällen steht der Wille eines unter Betreuung Stehenden über dem Willen des Betreuers!
Rechtsprobleme treten oft mehr oder weniger zufällig zutage, nach Stürzen, nach einem Weglaufen oder bei unzulässigen Wünschen von Betreuern zum Behandlungsabbruch. Und dann zeigt sich oft, dass die Kette der vorangegangenen Fehler nicht mehr zu schließen ist.
Termin und Anmeldung
Die Veranstaltung findet am 09.09.2020 um 10:00 Uhr und nochmal um 18:00 Uhr statt. Anmeldungen sind sowohl telefonisch unter der 0221/95 15 84 0, per Mail unter info@pwg-seminare.de als auch direkt bei XING möglich.
Weitere Informationen finden Sie online unter:
https://www.pwg-seminare.de/online-seminar-kapitale-rechtsirrtuemer/
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