Die Verordnung von Verbandstoffen ist ins Visier der Krankenkassen geraten. Neben anderen werden aktuell insbesondere silberhaltige Produkte geprüft.
Nur noch für 14 Tage anwendbar !
Alle silberhaltigen Verbandstoffe dürfen nur noch bis maximal 14 Tage angewendet werden. Verordnungen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, werden beanstandet.
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) bittet dringend um Beachtung.
Quelle: Newsletter der KVSH, 03.06.2024
Änderung bei Verordnung Häuslicher Krankenpflege
Mit Meldung vom 25. Juni 2024 weist die KVSH zudem darauf hin, dass das Muster 12 (häusliche Krankenpflege) angepasst wurde. Verordnungen sind ab dem 1. Juli 2024 nur noch auf dem neuen Muster möglich. Bis dahin kann noch das alte Formular benutzt werden, auch für Verordnungen, die über den 1. Juli 2024 hinaus gelten.