Bei der hyperbaren Sauerstofftherapie (HBOT) handelt es sich um die therapeutische Anwendung von reinem Sauerstoff unter Überdruckbedingungen (2 bis 3 atm.; 2,03 bis 3,04 bar). Dadurch erhöht sich bei den behandelten Patienten und Patientinnen der Sauerstoffgehalt im Blut (Hyperoxämie) und im Gewebe (Hyperoxie), was unter anderem auch eine wundheilungsfördernde Wirkung hat. Für diese Behandlung müssen Patienten und Patientinnen sich in eine Druckkammer begeben.
Im Gegensatz dazu wird die lokal-hyperbare Sauerstofftherapie lokal in einem System durchgeführt, das nur die betroffene Extremität umschließt. Dadurch ist die Anwendung auch bei der zu behandelnden Person zuhause möglich.
Entscheidung über Kassenleistung
Bei Diabetes mellitus kommt es häufig zu schlecht heilenden Fußwunden, die im ungünstigsten Fall zur Amputation führen können. Ob die lokal-hyperbare Sauerstofftherapie die Heilung unterstützt, wird jetzt in einem Bewertungsverfahren geprüft. Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis können diesbezüglich bis zum bis 11. August 2025 ihre Einschätzungen abgeben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet in dem Bewertungsverfahren, ob die lokal-hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußulkus einen Nutzen aufweist und in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen darf.
Zur Entscheidungsfindung beauftragt der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Bewertung der Studienlage. Das Bewertungsverfahren muss der G-BA innerhalb von zwei Jahren abschließen.
Fragebogen bis 11. August ausfüllen
Sachverständige aus der medizinischen Wissenschaft und Praxis haben bis 11. August 2025 Gelegenheit, sich zum Beratungsthema zu äußern. Dafür stehen der Fragebogen und weitere Erläuterungen auf der Internetseite des G-BA bereit. Die Einschätzungen können per E-Mail direkt an den G-BA übermittelt werden.
G-BA: Beschluss zum Beratungsverfahren und Fragebogen
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 17.07.2025, G-BA