Die neue Häusliche Krankenpflege-Richtlinie eröffnet auch den ambulanten Pflegekräften ein paar neue Möglichkeiten. Bislang wurde das An‐ oder Ablegen ärztlich verordneter Bandagen und Orthesen in der häuslichen Krankenpflege der Grundpflege zugeordnet. Ab sofort kann diese Leistung im Rahmen der Behandlungspflege von Ärzten und Ärztinnen separat verordnet werden.
Neue Leistung der Behandlungspflege
Dass das An‐ oder Ablegen ärztlich verordneter Bandagen und Orthesen in der häuslichen Krankenpflege eine Leistung der Behandlungspflege ist, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im März beschlossen. Das Leistungsverzeichnis der häuslichen Krankenpflege wurde dazu um eine neue Nummer 31d ergänzt. Dieser Beschluss ist am 08.05.2020 in Kraft getreten.
Damit können Ärzte ihren Patienten diese Leistung separat verordnen. Vorher war das An‐ oder Ablegen von Bandagen und Orthesen nur im Rahmen der Grundpflege (Nummer 4 im Leistungsverzeichnis) verordnungsfähig. Unter dieser Nummer wird die Leistung jetzt nicht mehr explizit genannt, sie ist jedoch weiterhin umfasst.
Neuer Service: Digitales Leistungsverzeichnis
Als neuen Service bietet die KBV das Leistungsverzeichnis für die häusliche Krankenpflege in digitaler Form auf ihrer Internetseite an. Damit müssen Ärzte das 30‐seitige Verzeichnis nicht mehr über die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege als PDF aufrufen, um darin nach einer Leistung oder entsprechenden Verordnungshinweisen zu suchen.
In dem digitalen Leistungsverzeichnis der KBV können sowohl einzelne Leistungspositionen als auch die entsprechenden Leistungsnummern aufgerufen werden. Auch eine Suchfunktion ist enthalten: Nach Eingabe eines Schlagwortes werden die gefundenen Stellen farblich markiert angezeigt.
Alle weiteren Infos bei der KBV unter: www.kbv.de
Häusliche Krankenpflege-Richtlinie beim G-BA: www.g-ba.de