Die ICW wird für das Jahr 2023 wieder bis zu 20.000 € als Fördermittel für Projekte vergeben. Die zu fördernden Projekte sollen sich inhaltlich mit der Prävention oder der Verbesserung der Qualität der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden beschäftigen.

Beispiele

  • Projekte, bei denen eine (Anschub-)Finanzierung benötigt wird. Hier kann es z.B. sinnvoll sein, Sachmittel oder Personalkosten zu beantragen.
  • Projekte mit einem konkreten klinischen Bezug wie z.B. Messung von Lebensqualität, Schmerzen oder Versorgungsrealität.
  • Entwicklung von neuen Lehr- oder Hilfsmitteln.

Voraussetzungen

  • Die/der Antragsteller/in ist Mitglied der ICW.
  • Formloser Antrag (max. drei DIN A4 Seiten). Wichtig ist es, klar aufzuzeigen, wofür das Geld eingesetzt werden soll und die Benennung konkreter Summen, die für das Projekt benötigt werden.
  • Zusage, dass bei Abschluss des Projekts oder bei langfristigeren Projekten nach spätestens einem Jahr ein schriftlicher (Zwischen-)Bericht über die erzielten Resultate erfolgt, der ggf. auf der Homepage der ICW sowie in der Zeitschrift Wundmanagement veröffentlicht wird.

Der Vorstand der ICW wird auswählen, für welches Projekt/e Fördermittel vergeben werden. Die Zahlungen erfolgen dann nach Rechnungsstellung.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Senden Sie ihre Bewerbung bitte bis zum 06.12.2022 per Mail an die Geschäftsstelle

der ICW e.V. unter organisation@icwunden.de

Zum Nachlesen und Mitnehmen: https://www.icwunden.de/fileadmin/Sonstige/Foerderprojekte23.pdf