Die Redaktion Rechtsdepesche stellte acht Fragen zum Thema “Versorgung chronischer Wunden” an Juliane Pohl vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed).
Pohl befürchtet vor dem Hintergrund der kürzlich durch den Gemeinsamen Bundsesausschuss (G-BA) geänderten Arzneimittel-Richtlinie und der vorangegangenen Gesetzgebung “Versorgungsbrüche” und eine vermehrte Verschreibung von Antibiotika. Einige besonders wirkende Verbandmittel seien nach der einjährigen Übergangsfrist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht mehr erstattungsfähig.
Lesen Sie den wichtigen Beitrag im Original bei rechtsdepesche.de: