Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist in Kraft. Hier kommt ein Überblick für Pflegefachkräfte – praxisnah, verständlich und mit klarem Blick auf den aktuellen Umsetzungsstand.
Eine Klinikgruppe und eine Krankenkasse stritten über die Vergütung der stationären Krankenhausbehandlung eines Patienten mit ausgeprägtem Gangrän am linken Fuß bei diabetischem Fußsyndrom mit notfallmäßiger Vorfußamputation.
RA Bettina Hertkorn-Ketterer: „Wir vergessen dabei, dass es spezialisierte Fachkräfte beispielsweise für die Wundversorgung vor Ort bereits gibt…“ Diese müssen zum Einsatz kommen können, um effiziente Versorgungsstrukturen zu ermöglichen.
Die Gesundheitsdaten von Patienten gelten aufgrund ihrer Beschaffenheit und der Art der charakteristischen Informationen, die sie enthalten, als etwas Besonderes.
Die Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V gibt es bereits seit 2012 und doch ist von den dort angeregten Modellvorhaben bundesweit immer noch nichts zu sehen. “Modellvorhaben…?” und “Was für ein Paragraph…?” mögen viele Leser*innen jetzt denken. Wir bringen ein wenig Licht ins Dunkel:
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