Wundversorgung in der GKV: Klare Regeln bis Ende 2026

Wundversorgung in der GKV: Klare Regeln bis Ende 2026

Für die Versorgung von Patienten und Patientinnen mit chronischen Wunden gibt es gute Nachrichten: „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ (sPzW) bleiben bis zum 31. Dezember 2026 uneingeschränkt erstattungsfähig.