Chronische Wunden: Wer schult eigentlich Patienten?
Die Versorgung chronischer Wunden endet nicht mit dem Verbandwechsel. Ob Kompression getragen wird, Druckentlastung gelingt oder Warnzeichen rechtzeitig erkannt werden, entscheidet sich meist im Alltag des Patienten.
Genau hier liegt ein häufig unterschätzter Erfolgsfaktor: die Patientenschulung.
Leitlinien zum Ulcus cruris venosum, diabetischen Fußsyndrom und Dekubitus betonen seit Jahren die Bedeutung von Adhärenz, Selbstmanagement und Gesundheitskompetenz [1][2][3]. Patienten und Angehörige müssen verstehen, warum bestimmte Maßnahmen notwendig sind und wie sie diese im Alltag umsetzen können.
Die gute Nachricht: Pflegekräfte und Wundexperten müssen diese Aufgabe nicht allein stemmen. Über die Pflegeversicherung existieren bereits etablierte Schulungsangebote für Patienten und pflegende Angehörige. Gleichzeitig bestehen Möglichkeiten, selbst Schulungen durchzuführen oder Patienten gezielt an passende Angebote zu vermitteln.
Doch welche Leistungen gibt es überhaupt? Wer kann sie anbieten? Und wie gelangen Patienten und Angehörige in die entsprechenden Schulungen?
Schulung gehört zur Wundversorgung
Patientenedukation ist keine Zusatzleistung, sondern Teil einer leitliniengerechten Versorgung. Gerade bei chronischen Wunden sind viele therapeutische Maßnahmen vom Verhalten des Patienten abhängig.
Typische Schulungsinhalte sind:
- Kompressions- und Entstauungstherapie
- Druckentlastung und Mobilisation
- Hautpflege
- Erkennen von Komplikationen und Infektionszeichen
- Umgang mit Verbandmaterialien
- Ernährung und Lebensstilfaktoren
- Rezidivprophylaxe
Je komplexer die Versorgungssituation, desto wichtiger wird die Einbindung von Angehörigen und anderen Bezugspersonen.
Können Pflegekräfte und Wundexperten Schulungen abrechnen?
Eine bundesweit einheitliche Abrechnungsposition für eigenständige Wundschulungen existiert nicht.
Beratung und Anleitung sind häufig Bestandteil der pflegerischen Versorgung nach SGB V oder SGB XI und werden über bestehende Leistungsvereinbarungen abgebildet. Die konkreten Möglichkeiten unterscheiden sich je nach Versorgungssetting und regionalen Vertragsregelungen.
Für viele Wundexperten, Pflegedienste und spezialisierte Einrichtungen stellt sich deshalb die Frage, ob bestehende Angebote der Pflegeversicherung genutzt werden können.
Pflegekurse nach § 45 SGB XI: Ein oft übersehener Anspruch
Nach § 45 SGB XI sind Pflegekassen verpflichtet, kostenfreie Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anzubieten [4].
Ziel der Kurse ist es,
- Pflegekompetenz aufzubauen,
- die häusliche Versorgung zu erleichtern,
- Überlastungen vorzubeugen und
- die Versorgungsqualität zu verbessern.
Besonders interessant für die Wundversorgung: Die Schulungen können auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden [4].
Damit lassen sich konkrete Probleme direkt im Alltag adressieren – beispielsweise der Umgang mit Kompression, Hautpflege, Druckentlastung oder die Beobachtung von Wundveränderungen.
Können Wundexperten solche Schulungen selbst durchführen?
Grundsätzlich ja.
Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Pflegekassen geeignete Einrichtungen mit der Durchführung von Pflegekursen beauftragen können [4].
In der Praxis erfolgt dies meist über:
- ambulante Pflegedienste
- Pflegeberatungsstellen
- Wohlfahrtsverbände
- Bildungsanbieter
- spezialisierte Pflegeeinrichtungen
Wer Schulungen selbst anbieten möchte, sollte daher zunächst prüfen, ob bereits Vertragsbeziehungen mit Pflegekassen bestehen oder eine Kooperation mit einem zugelassenen Leistungserbringer möglich ist.
Wann lohnt sich die Vermittlung an bestehende Angebote?
Nicht jede Einrichtung kann oder möchte strukturierte Schulungen selbst organisieren. In diesen Fällen ist die gezielte Weitervermittlung oft der einfachste und wirksamste Weg.
Sinnvoll ist dies insbesondere bei:
- neu diagnostizierten chronischen Wunden
- komplexen häuslichen Versorgungssituationen
- eingeschränkter Therapieadhärenz
- pflegenden Angehörigen mit hohem Unterstützungsbedarf
- wiederkehrenden Rezidiven
Wo finden Patienten und Angehörige Schulungsangebote?
Viele Betroffene kennen ihre Ansprüche nicht. Deshalb kann bereits ein kurzer Hinweis durch Arzt, Pflegekraft oder Wundexperten viel bewirken.
Geeignete Ansprechpartner sind:
Die Pflegekasse
Die Pflegekasse ist Teil der Krankenkasse des Patienten und erste Anlaufstelle für Informationen zu Pflegekursen und häuslichen Schulungen nach § 45 SGB XI.
Pflegestützpunkte
Pflegestützpunkte beraten kostenlos zu regionalen Unterstützungs- und Schulungsangeboten und vermitteln passende Ansprechpartner.
Ambulante Pflegedienste
Viele Pflegedienste führen Schulungen selbst durch oder kooperieren mit entsprechenden Anbietern.
Digitale Pflegekurse: niedrigschwellig und flexibel
Viele Pflegekassen bieten inzwischen digitale Pflegekurse nach § 45 SGB XI an. Diese eignen sich besonders für Angehörige, wenn Präsenzangebote schwer zugänglich sind oder eine flexible Zeiteinteilung notwendig ist.
Der Zugang erfolgt in der Regel über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Von dort aus werden entweder eigene Lernangebote bereitgestellt oder passende Anbieter vermittelt.
Typische Zugangswege sind:
- Pflegekasse: Viele Kassen stellen eigene Lernplattformen bereit oder verweisen auf Kooperationsangebote und informieren über Webseiten oder Beratungshotlines [2][3].
- Pflegestützpunkte: Sie geben einen Überblick über regionale und digitale Angebote und helfen bei der Auswahl eines passenden Kursformats.
- Kooperationsanbieter der Pflegekassen: Plattformen wie curendo, PflegeABC oder vergleichbare Anbieter stellen komplette Online-Kurse bereit, die häufig vollständig über § 45 SGB XI finanziert werden und eine Teilnahmebescheinigung enthalten [1][3].
In Schleswig-Holstein werden digitale Angebote zunehmend aktiv in die Beratung durch Pflegestützpunkte und Pflegekassen eingebunden, insbesondere bei ländlicher Versorgung oder hoher beruflicher Belastung pflegender Angehöriger.
Für die Wundversorgung ist entscheidend: Diese digitalen Angebote ersetzen keine individuelle Anleitung zur Wundversorgung, können aber Basiswissen deutlich verbessern – insbesondere bei Hautbeobachtung, Druckentlastung, Kompression und dem Erkennen von Komplikationen.
Gerade in Kombination mit einer gezielten häuslichen Schulung kann dadurch die Adhärenz im Alltag deutlich verbessert werden.
Kurz gesagt
Entscheidend für den Therapieerfolg ist nicht nur, was im Verband passiert, sondern was zwischen den Terminen geschieht – Fachkräfte sollten deshalb Patientenschulungen aktiv einfordern, strukturieren oder konsequent in bestehende Angebote überführen.
Quellen
[1] National Institute for Health and Care Excellence (NICE) (2024): Leg ulcer infection: antimicrobial prescribing. NICE Guideline NG152. London: NICE.
[2] European Wound Management Association (EWMA) (2024): Patient Engagement and Patient-Centred Care in Wound Management. Journal of Wound Management. London: EWMA.
[3] AWMF (2024): S3-Leitlinie Lokaltherapie chronischer Wunden bei Patienten mit den Risiken periphere arterielle Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus, chronische venöse Insuffizienz. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, Berlin.
[4] Bundesministerium der Justiz (2025): Sozialgesetzbuch XI – § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Gesetze im Internet.
[5] Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden (2024): Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), Osnabrück.



