Deutliche Mehrheit der Mitglieder stimmt gegen Kammer

Eine klare Mehrheit der Beteiligten an der Abstimmung über den Fortbestand der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein hat sich gegen die Pflegeberufekammer in der jetzigen Form ausgesprochen. Die Beteiligung an der Abstimmung war hoch.

Die abstimmungsberechtigten Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein haben in großer Zahl die Gelegenheit der durch einen Landtagsbeschluss (19/1877) herbeigeführten Abstimmung genutzt. Die Landespolitik hat sich jetzt, wie angekündigt, mit dem Votum auseinanderzusetzen.

91,77 % wollen die Auflösung der Kammer

Von den 23.579 abstimmungsberechtigten Mitgliedern der Pflegeberufekammer haben 17.747 teilgenommen. Von den gültigen abgegebenen Stimmen (17.372) entfielen auf die Auflösung der Kammer 91,77 Prozent (15.942) und auf die Fortführung der Kammer 8,23 Prozent (1.430).

„Der Kammervorstand respektiert das eindeutige Votum der Mitglieder der Pflegeberufekammer. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Landtags hat die Kammer ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen “, erklärte die Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein, Patricia Drube. „In den vergangenen Jahren sind im Rahmen der Kammerarbeit wichtige Grundlagen für die Weiterentwicklung der Pflege geschaffen worden.“

Untätig war die Kammer aber nicht

So entstanden u.a.:

  • ein Berufsregister, das erstmals zuverlässige Zahlen zu Anzahl und Demografie der Pflegefachpersonen in Schleswig-Holstein liefert
  • Grundlagen einer Berufsordnung und eine Delegationsnorm
  • der Entwurf einer Rahmenweiterbildungsordnung
  • Grundlagen für eine Weiterbildungsordnung pädiatrische Pflege
  • eine Studie zu wesentlichen Parametern der Berufszufriedenheit von Pflegenden in Schleswig-Holstein
  • zahlreiche Expertenpapiere zu unterschiedlichen fachlichen und berufspolitischen Fragen
  • Konzepte zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein sowie
  • Gründung der Bundespflegekammer.

Die Verantwortung liegt nun bei der Politik

„Wir stellen daher all das Erreichte zur Verfügung, damit diese wertvollen Ergebnisse im Interesse der Pflegenden und der pflegerischen Versorgung genutzt werden können. Es ist nun in der Verantwortung der Politik zu entscheiden, in welcher Form das, was die Pflegeberufekammer erreicht und erarbeitet hat, weiter genutzt werden soll“, unterstrich Drube.

Vor diesem Hintergrund weist sie darauf hin, dass wichtige pflegepolitische Themen auf der Agenda stehen: Pflexit, Digitalisierung, Vorbehaltsaufgaben, Personalbemessung seien nur einige.

“Verbesserungen in der Pflege dürfen jetzt nicht auf sich warten lassen. Wir wissen, dass der Unmut der Pflegefachpersonen mit ihrer Arbeitssituation groß ist. Deshalb fordern wir die Verantwortlichen auf, sich den Problemen in der Pflege umso intensiver zu stellen“, so Patricia Drube.

Hintergrund
Die Abstimmung zum Fortbestand der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein ist auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 11. Dezember 2019 (Drucksache 19/1877) erfolgt. Hierin wird die Kammer gebunden eine Abstimmung durchzuführen mit dem Wortlaut:

Die Abstimmung erfolgt unter Nennung von zwei Abstimmungsmöglichkeiten:
1. Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein wird aufgelöst.
2. Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein wird unter Beibehaltung von Pflichtmitgliedschaften und Pflichtbeiträgen fortgeführt. Die Beiträge müssen für die Finanzierung auskömmlich sein.

Quelle: pi Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein, 25.03.2021