Mehr Verantwortung, weniger Bürokratie?

Seit dem 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) in Kraft. Verabschiedet wurde es vom Deutscher Bundestag, gebilligt vom Bundesrat und auf den Weg gebracht vom Bundesministerium für Gesundheit.

Die große Frage in vielen Teams lautet nun:
Was bedeutet das konkret für meinen Arbeitsalltag?

Das Gesetz markiert einen wichtigen Meilenstein für die Professionalisierung der Pflege. Erstmals wird auf Bundesebene klar formuliert, dass Pflegefachpersonen – bei nachgewiesener Kompetenz – bestimmte Leistungen eigenverantwortlich erbringen dürfen. Damit wird eine Entwicklung fortgesetzt, die in der Praxis vielerorts längst Realität war, rechtlich jedoch nicht immer eindeutig abgesichert.

Im Kern geht es darum, pflegerische Kompetenz nicht mehr ausschließlich als „Ausführung ärztlicher Anordnungen“ zu verstehen, sondern als eigenständigen, fachlich begründeten Beitrag zur Gesundheitsversorgung.

Hier kommt ein Überblick für Pflegefachkräfte – praxisnah, verständlich und mit klarem Blick auf den aktuellen Umsetzungsstand.

1. Was ist das Ziel des Gesetzes?

Das Gesetz verfolgt zwei zentrale Ziele:

  1. Erweiterung der Befugnisse von Pflegefachpersonen
  2. Abbau unnötiger Bürokratie

Die Pflege soll stärker eigenverantwortlich arbeiten können – entsprechend der vorhandenen Qualifikation. Tätigkeiten, die bisher formal ärztlich gebunden waren, sollen teilweise in den Kompetenzbereich der Pflege übergehen.

Das ist ein bedeutender Schritt für die Professionalisierung.

2. Was dürfen Pflegefachpersonen jetzt?

Eigenverantwortliche Leistungen nach ärztlicher Diagnose

Wenn eine ärztliche Diagnose vorliegt, dürfen Pflegefachpersonen – je nach nachgewiesener Kompetenz – bestimmte klar definierte Leistungen selbständig durchführen.

Dazu können gehören:

  • Steuerung und Monitoring bei chronischen Erkrankungen
  • Anpassung und Umsetzung von Therapieplänen
  • Erweiterte Wundversorgung
  • Katheter- und Infusionsmanagement
  • Durchführung standardisierter Assessments

Wichtig:
Die konkreten Leistungen sind an Qualifikation und Vereinbarungen gebunden.

Leistungen auf Basis einer pflegerischen Diagnose

Ein besonders wichtiger Punkt:

Pflegefachpersonen dürfen künftig bestimmte Leistungen auch auf Grundlage einer eigenen pflegerischen Diagnose erbringen – ohne erneute ärztliche Verordnung.

Das betrifft vor allem:

  • Erkennen und Einschätzen pflegerischer Problemlagen
  • Einleiten geeigneter Interventionen
  • Steuerung komplexer Pflegeprozesse
  • Präventive und edukative Maßnahmen

Das stärkt die fachliche Eigenständigkeit deutlich.

3. Wie weit ist die Umsetzung wirklich?

Hier wird es differenziert.

✔ Rechtlich

Das Gesetz ist seit 01.01.2026 gültig.

⚙ Praktisch

Viele Details müssen durch die Selbstverwaltung konkretisiert werden – insbesondere durch Vereinbarungen zwischen Krankenkassen, Leistungserbringern und Gremien wie dem Gemeinsamer Bundesausschuss.

Das bedeutet:

  • Nicht alle Leistungskataloge sind bereits vollständig geregelt
  • Regionale Unterschiede sind möglich
  • Einrichtungen müssen interne Prozesse anpassen
  • Fort- und Weiterbildungsnachweise gewinnen an Bedeutung

Die vollständige Umsetzung wird sich voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken.

4. Was ändert sich im Alltag – realistisch betrachtet?

Kurzfristig

  • Mehr Klarheit bei bereits praktizierten Tätigkeiten
  • Weniger formale Umwege bei bestimmten Maßnahmen
  • Stärkere Argumentationsbasis gegenüber anderen Berufsgruppen

Mittelfristig

  • Erweiterte Verantwortungsbereiche
  • Mehr Dokumentationssicherheit
  • Mögliche Anpassungen bei Vergütungssystemen

Langfristig

  • Stärkere Professionalisierung der Pflege
  • Entwicklung neuer Rollenprofile
  • Akademisierung und Spezialisierung werden wichtiger

5. Chancen und Herausforderungen

Chancen

  • Mehr Autonomie
  • Bessere Nutzung vorhandener Kompetenzen
  • Attraktivere Berufsperspektiven
  • Entlastung ärztlicher Strukturen

Herausforderungen

  • Unterschiedliche Umsetzungsstände
  • Klärung von Haftungsfragen
  • Qualifikationsnachweise müssen eindeutig sein
  • Verantwortung steigt

Mehr Befugnis bedeutet auch mehr Verantwortung. Einrichtungen müssen deshalb Fortbildungsstrukturen und klare Kompetenzprofile etablieren.

6. Was Pflegefachkräfte jetzt tun sollten

  • Eigene Zusatzqualifikationen prüfen und dokumentieren
  • Interne Umsetzung in der Einrichtung aktiv mitgestalten
  • Sich über regionale Vereinbarungen informieren
  • Fortbildungsangebote gezielt nutzen

Die Erweiterung der Befugnisse ist kein Automatismus – sie muss aktiv gelebt und eingefordert werden.

Fazit

Das Gesetz ist ein Meilenstein für die Pflege. Aber: Die Reform ist noch im Prozess.

Rechtlich ist der Rahmen geschaffen. Praktisch entscheidet sich die Wirkung in den kommenden Monaten und Jahren – in Verhandlungen, Vereinbarungen und im Engagement der Berufsgruppe selbst.

Für Pflegefachkräfte bedeutet das:
Mehr Möglichkeiten. Mehr Verantwortung. Mehr Gestaltungsspielraum.

Die Frage ist nicht mehr, ob sich das Berufsbild verändert –
sondern wie aktiv wir diese Veränderung mitgestalten.


Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit – Informationen und Pressemitteilungen zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
  • Deutscher Bundestag – Gesetzgebungsverfahren 2025
  • Bundesrat – Beschlussfassung zum Gesetz
  • Gemeinsamer Bundesausschuss – Hinweise zur Umsetzung in der Selbstverwaltung
  • Fachinformationen von Verbänden und Branchenportalen (u. a. Paritätischer Gesamtverband, Bibliomed Pflege, HARTMANN Pflegeportal)

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