Regress – Risiken in der Wundversorgung
Am 9. Juni fand die 36. Veranstaltung des Wundnetz Kiel e.V. online mit rund 40 Teilnehmern über ZOOM und in Kooperation mit der Wundpflege statt. Unser Referent des Abends für den Fachvortrag zum Thema "Regress – Risiken in der Wundversorgung" war Johannes Kalläne,...
Telemedizinleitlinie – auch für chronische Wunden
„Bei den chronischen und akuten Wunden hatten wir die beste Datenlage und die ableitbaren Ergebnisse sind sehr erfreulich“, sagt Professor Dr. med. Matthias Augustin, Leitlinienkoordinator und Direktor des Instituts für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen.
Corona-Infos – speziell für Schleswig-Holstein
Überblick verloren?
Wir informieren Sie über das, was in Sachen Corona in Schleswig-Holstein und im übrigen Norden wichtig ist.
Wundexperte ist nicht gleich Wundexperte ICW
Nur der Abschluss Wundexperte ICW® bzw. Ärztlicher Wundexperte ICW® berechtigt zu nachfolgenden Aufbauseminaren wie zum Beispiel Fachtherapeut Wunde ICW®.
Übergangsfrist der Erstattungsfähigkeit: Wird sie verlängert?
Wegen noch laufender (oder noch gar nicht begonnener) Bewertungsverfahren werden viele Produkte zur Wundversorgung zum 03.12.2021 aus der Erstattungsfähigkeit herauskatapultiert werden.
Spezialisierte Pflegedienste dürfen Wundzentren betreiben
Wundversorgung ist Bestandteil der HKP und durfte bislang nur in der Häuslichkeit der Patienten durchgeführt werden. Künftig dürfen chronische und schwer heilende Wunden auch von spezialisierten pflegerischen Einrichtungen außerhalb der Häuslichkeit versorgt werden können.
Satz mit x. Das war wohl nix.
91,77% der Beteiligten an der Abstimmung über den Fortbestand der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein haben sich für die Auflösung ausgesprochen.
Corona-Informationsseiten für professionell Pflegende
Covid-19-Info-Seiten für stationär und/oder ambulant beruflich Pflegende sowie psychotherapeutische Telefonberatung für beruflich Pflegende
Die Bedeutung der„Heilkundeübertragungs-Richtlinie“ für die Wundversorgung
Die Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V gibt es bereits seit 2012 und doch ist von den dort angeregten Modellvorhaben bundesweit immer noch nichts zu sehen. “Modellvorhaben…?” und “Was für ein Paragraph…?” mögen viele Leser*innen jetzt denken. Wir bringen ein wenig Licht ins Dunkel: