Was Ärzte und Wundexperten jetzt wissen sollten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Plenumssitzung am 22. Januar 2026 einen wegweisenden Beschluss gefasst: Die Bestrahlung der Haut mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht (IPL) und Radiofrequenz (RF) soll künftig als Kassenleistung zur ambulanten Behandlung der leichten bis mittelschweren Akne inversa (Hidradenitis suppurativa Stadien I und II) anerkannt werden.
Hintergrund und Evidenzlage
Akne inversa ist eine chronisch rezidivierende, entzündliche Hauterkrankung, die insbesondere Achselhöhlen, Leistengegend und perigenitale Bereiche betrifft und mit schmerzhaften Knoten, Abszessen und Fistelbildungen einhergehen kann. Eine Heilung dieser Erkrankung ist derzeit nicht möglich; die Therapie zielt auf Linderung der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität.
Die Entscheidung des G-BA basiert auf einer wissenschaftlichen Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Diese Bewertung zeigte, dass Betroffene mit Stadium I und II unter zusätzlicher Hautbestrahlung mit IPL + RF deutlich stärkere Verbesserungen bei entzündlichen Hautschäden und eitrigen Abszessen erzielten als unter alleiniger topischer Antibiotikatherapie.
Was bedeutet das für die ambulante Versorgung?
Mit dem Beschluss schafft der G-BA die Grundlage dafür, dass Arztpraxen diese neue kombinierte Therapieform künftig als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen und abrechnen können . Damit erweitert sich das therapeutische Spektrum für Patienten mit milder bis moderater Akne inversa über die konventionellen Maßnahmen hinaus.
Qualitätssicherung und Implementierung
Parallel zur Aufnahme in den Leistungskatalog hat der G-BA Qualitätsanforderungen und Eckpunkte zur Durchführung der Hautbestrahlung definiert. Dazu gehören Vorgaben zur:
- Häufigkeit der Behandlungssitzungen
- Zyklus und Zeitraum der Bestrahlung
- Indikationsstellung und ärztlicher Qualifikation
Diese Vorgaben dienen der Sicherstellung einer sachgerechten, patientenorientierten Anwendung und sollen ein einheitliches Niveau in der ambulanten Versorgung gewährleisten.
Zeitplan bis zur Umsetzung
Bevor die neue Leistung für die ambulante Versorgung verfügbar ist, sind noch zwei Schritte erforderlich:
- Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit
- Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger
Nach diesen Schritten entscheidet der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die Höhe der ärztlichen Vergütung. Dieser Prozess kann bis zu sechs Monate dauern, was einer voraussichtlichen Umsetzung ab Herbst 2026 entsprechen dürfte.
Praxisrelevanz für Ärzte und Wundexperten
Für Dermatologen, Chirurgen, Wundexperten und andere niedergelassene Ärzte eröffnet diese neue Kassenleistung eine evidenzbasierte zusätzliche Behandlungsoption, die über lokale antientzündliche Maßnahmen hinausgeht. Vor allem bei Patienten, bei denen konventionelle Therapieansätze nicht ausreichend wirken, kann diese kombinierte Licht- und RF-Therapie künftig eine sinnvolle Ergänzung sein.
Die Entscheidung des G-BA zeigt einmal mehr, wie wichtig wissenschaftliche Evidenz und strukturierte Nutzenbewertungen für die Integration neuer Methoden in die Regelversorgung sind. Ärzte sollten sich frühzeitig über Indikationsbereiche, Qualitätssicherungskriterien und Abrechnungsmodalitäten informieren, um diese neue Option sinnvoll zu nutzen.
Pi Gemeinsamer Bundesausschuss, 22.01.2025



