
Neues Onlineportal für Hersteller von Medizinprodukten: Anträge an den G-BA digital einreichen
Hersteller von Medizinprodukten können seit August 2025 die Anträge zur Aufnahme ihrer Produkte in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) alternativ zum Postweg auch online über das sogenannte AM-RL-Portal stellen.