Die Kaltplasmabehandlung ist ein seit etwa zehn Jahren bestehendes Verfahren, das bislang keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Wir haben auf unserer Website bereits öfter über die Wundbehandlung mit Kaltem Plasma berichtet.
Und ja, die positiven Meldungen und Ergebnisse aus kleineren Studien, geben Anlass zur Hoffnung, dass dieses Verfahren letztlich auch eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden wird. Wie üblich dauert so etwas in unserem bürokratieüberladenen Land seine Zeit. Gut Ding will eben Weile haben.
Erprobung nach § 137e SGB V – Der Weg ist lang…
Der Antrag auf Erprobung der Kaltplasmabehandlung nach § 137e SGB V liegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) schon eine Weile vor. Das Beratungsverfahren wurde bereits am 15.07.2021 eingeleitet. Nun endlich – mehr als zwei Jahre später – wurden die an der Erprobung beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen ermittelt und auch die Kostenfrage wurde geklärt. Und so gab der G-BA am 25.09.2023 endlich bekannt:
“Die wissenschaftliche Begleitung der geplanten Erprobungsstudie zur Kaltplasmabehandlung wird ein Konsortium aus drei Herstellern beauftragen und finanzieren. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) liegt eine entsprechende Absichtserklärung der Unternehmen neoplas med GmbH, CINOGY System GmbH und Terraplasma GmbH vor. Die drei Hersteller wollen selbst eine unabhängige wissenschaftliche Institution (UWI) beauftragen, die die Studie vorbereitet, durchführt und auswertet. Ein Vergabeverfahren zur Ermittlung einer UWI durch den G-BA entfällt damit.”
G-BA, 25.09.2023
Wie geht es jetzt weiter?
Ist die UWI beauftragt, muss sie zunächst ein Studienprotokoll erstellen und sich dann noch die für den Start der Studie notwendigen behördlichen Genehmigungen sowie den Segen der Ethikkommission einholen. Danach werden die Studienzentren von der UWI ausgewählt. Dabei muss es sich um nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser bzw. um an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte handeln. Die Studienzentren nehmen dann die geeigneten Patientinnen und Patienten in die Studie auf und führen die Behandlung und Nachbeobachtung durch.
Die im Rahmen der Studie erbrachten und verordneten Leistungen werden unmittelbar von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet. Bei voll- und teilstationären Krankenhausleistungen werden diese durch Entgelte nach § 17b oder § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes oder nach der Bundespflegesatzverordnung vergütet. Bei der ambulanten Leistungserbringung wird die Höhe der Vergütung durch den ergänzten Bewertungsausschuss geregelt.
Am zeitlichen Ende der Studie werden die Ergebnisse ausgewertet und es geht ein Abschlussbericht an den G-BA. Dieser prüft dann in einem anschließenden Bewertungsverfahren, ob die Studienergebnisse den Nutzen der Methode ausreichend belegen. Und ja, ein schriftliches und mündliches Stellungnahmeverfahren gibt es dann auch noch, sowie auch die Einholung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Es ist ein verdammt langer Weg…
Bis die Behandlung mit Kaltplasma regulär von den Kassen finanziert in der Wundversorgung ankommt, werden also noch einige Jahre an uns vorbeiziehen.
Wer Patientinnen und Patienten in die Studie mit einschreiben möchte, sollte diese Seite des G-BA künftig im Auge behalten: www.g-ba.de/studien/erprobung/