Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) regelt die Verordnung häuslicher Krankenpflege, deren Dauer und deren Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Verordnerinnen und Verordner mit den durchführenden ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern. Am 22.03. dieses Jahres ist die neue HKP-RL nahezu unbemerkt in Kraft getreten. Das bringt eine Reihe von Änderungen mit sich.
Wir haben bereits mehrfach über diese Änderungen berichtet.
So z.B. hier: Neue Häusliche Krankenpflege-Richtlinie in Kraft
und hier: Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte in der häuslichen Krankenpflege
Vieles hört sich kompliziert an
Gemäß Rahmenempfehlung nach § 132a Absatz 1 Satz 1 SGB V haben Leistungserbringer, welche chronische oder schwer heilende Wunden gemäß Leistungsziffer 31a der HKP-RL versorgen, muss jetzt ein ausreichendes Qualitätsniveau in personeller, fachlicher, organisatorischer und sachlicher Hinsicht sichergestellt werden.
Bemüht man Google, um herauszubekommen, was das im Einzelnen bedeutet, findet man neben Paragraphen-Kauderwelsch zumeist diverse Seminarangebote. Umso erfreulicher ist es, dass wir einen YouTube-Beitrag im YouTube-Kanal von “Die Pflegeexpertin – Schwester Eva” gefunden haben, in dem die Änderungen gut verständlich erklärt und auf den Punkt gebracht werden.
Die neue HKP-RL von “Die Pflegeexpertin – Schwester Eva” einfach erklärt: