Nageltherapie bei diabetischem Fußsyndrom (DFS)

Für Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS) kann ein eingewachsener Fußnagel zu schweren Infektionen führen und schlimmstenfalls eine Amputation notwendig machen. Ursachen hierfür sind meist ungeeignetes Schuhwerk, Fußfehlstellungen, falsche Schneidetechnik bei der Bearbeitung des Nagels oder eine genetische Veranlagung. Durch die professionelle podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen können Komplikationen und operative Eingriffe häufig vermieden werden. Diese Therapie hat der gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) jetzt verordnungsfähig gemacht. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt diesen Beschluss als einen weiteren wichtigen Schritt, konservative Fußbehandlungen von Hochrisikopatienten zur Kassenleistung zu machen.

Zwei Drittel aller Amputationen der unteren Extremitäten erfolgen bei Menschen mit Diabetes mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS). Ein Grund für die weiterhin zu hohen Amputationszahlen in Deutschland ist auch, dass konservative Therapiemöglichkeiten immer noch zu wenig ausgeschöpft werden. „Nicht zuletzt ist es für manche Patientinnen und Patienten auch eine finanzielle Hürde, manche Kosten für eine nicht-operative Behandlung selbst zu tragen, sofern sie nicht verordnungsfähig sind“, betont Dr. med. Sybille Wunderlich von der AG Diabetischer Fuß der DDG. Auch deshalb begrüßt die DDG den aktuellen G-BA-Beschluss, der die Therapie mit Nagelkorrekturspangen nun zur Kassenleistung macht.

Verbesserte Zusammenarbeit von Podologen und Diabetologen inklusive

Der aktuelle Beschluss folgt der vom G-BA erweiterten Verordnungsfähigkeit der medizinischen Fußpflege aus dem Jahr 2020. „Es ist erfreulich, dass die Gesundheitspolitik offenbar die Bedeutung von Wundmanagement und Podologie in der Behandlung des DFS erkannt hat und wertschätzt“, freut sich Dalick. Darüber hinaus fördert ein solcher Beschluss die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Podologen und Diabetologen, die besonders in der Versorgung des DFS charakteristisch und notwendig ist. „Das DFS ist ein komplexes Krankheitsbild, das von Beginn an einer interdisziplinären Behandlungskonzeption bedarf“, so die Podologin.

Die AG Fuß der DDG fordert seit Jahren, die vielen Möglichkeiten der konservativen sanften Maßnahmen auszuschöpfen, bevor Gliedmaßen amputiert werden. „Es gibt leider keine Heilung des DFS – aber rezidivfreie Phasen, die wir so lange wie möglich erhalten wollen“, erklärt Wunderlich, Chefärztin an der Klinik für Innere Medizin an den DRK Kliniken Berlin. Umso wichtiger sei daher eine professionelle, präventive und Gliedmaßen erhaltende Therapie.

Was umfasst die Behandlung?

Bei der Nagelspangenbehandlung wird eine Korrekturspange individuell angefertigt und an den betroffenen Nagel angepasst. Ziel ist eine mechanische Druckentlastung, um ein Fortschreiten des Einwachsens in das umliegende Gewebe oder des Entzündungsprozesses zu verhindern. Der Nagel kann dann wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen. Da es sich bei der Nagelspangenbehandlung um eine sehr individuelle Fallgestaltung handelt, ist es für den Behandlungserfolg sinnvoll, dass die behandelnde Podologin bzw. der behandelnde Podologe selbst festlegt, nach welchem Zeitraum die Behandlung, u.a. die Kontrolle der Nagelspange, fortgesetzt wird. Im Stadium 1 muss die Nagelspange ca. alle zwei bis sechs Wochen nachgespannt oder neu aufgebracht werden. Im Stadium 2 und 3, in denen die umliegende Haut bereits verletzt und entzündet ist, ist es notwendig, die Therapiefortschritte engmaschiger zu kontrollieren. Sofern begleitend eine Wundbehandlung der verletzten oder entzündeten Haut notwendig ist, ist dies jedoch weiterhin ausschließlich eine ärztliche Leistung

Wann kann eine Nagelspangenbehandlung verordnet werden?

Je nach Ausmaß und Schädigung des umgebenden Gewebes kann das Krankheitsbild in Stadien von 1 bis 3 gegliedert werden. Bei der Behandlung kommen neben einer Nagelspange auch ärztlich-konservative und chirurgische Maßnahmen in Frage. Eine podologische Nagelspangenbehandlung kann – sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen – in allen drei Stadien des Erkrankungsbildes verordnet werden.

Ab wann kann die Nagelspangenbehandlung verordnet werden?

Die podologische Nagelspangenbehandlung kann von Ärztinnen und Ärzten voraussichtlich ab 1. Juli 2022 verordnet werden. Voraussetzung ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit gegen den Beschluss keine rechtlichen Einwände hat.

 


Quellen: pi Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), 24.03.2022, pi G-BA, 17.2.2022: Podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen wird verordnungsfähig. G-BA, 20.2.2020: G-BA erweitert Verordnungsfähigkeit von medizinischer Fußpflege