“Eine Stunde Wunde” am 16.09.25 – ein Rückblick
Nur rund eine Stunde im Studium der Humanmedizin werde sich mit der Wundversorgung beschäftigt. Dabei zeigen Umfragen, dass sich Studierende durchaus mehr klinisch-praktisch orientierte Lehre in dem Bereich wünschen.
Honighaltige Produkte zur Wundbehandlung sind “sonstige Produkte zur Wundbehandlung”
Honighaltige Produkte zur Wundbehandlung sind ohne Nutzennachweis ab 2. Dezember 2025 nicht mehr verordnungsfähig.
Ersatzkassen sichern Versorgung mit sonstigen Produkten zur Wundbehandlung bis März
Durch das Ampel-Aus wurde diese Übergangsfrist nicht verlängert, sodass die Ersatzkassen eine verlängerte Kulanzregelung bis zum 2. März 2025 gewähren.
“Nutzenstudien benötigen andere Endpunkte als den vollständigen Wundverschluss”
Bei der Behandlung chronischer Wunden sind die geforderten Nutzennachweise nicht einfach zu erbringen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des 8. BVMed-Wunddialogs waren sich daher weitgehend einig, dass für diese Produkte als Nutzennachweis andere Endpunkte der Behandlung relevant sind als ausschließlich der vollständige Wundverschluss.
Produkte zur Wundbehandlung: G-BA nimmt Vorankündigungen von Beratungsanträgen entgegen
Der G-BA macht darauf aufmerksam, dass er bereits Vorankündigungen von geplanten Beratungsanträgen zur Aufnahme von Produkten zur Wundbehandlung in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie entgegennimmt.



