Die dystrophe Epidermolysis bullosa (DEB) ist eine genetisch bedingte, schwere Hauterkrankung, die durch Mutationen im COL7A1-Gen verursacht wird. Sie führt zu instabiler Haut und extremen Wundbildungen bereits bei kleinsten mechanischen Belastungen. Für die Behandlung dieser Wunden steht nun erstmals eine zugelassene Gentherapie für alle Altersgruppen zur Verfügung [1].

Es handelt sich um eine topische Gentherapie – also eine Behandlung, die direkt auf die Hautwunden appliziert wird und dort das defekte Gen reparieren bzw. fehlende funktionelle Kopien des COL7A1‑Gens liefert. Dieses Gen kodiert Kollagen Typ VII, ein zentraler Bestandteil der Verankerungsfasern in der Haut, der bei der dystrophen Form der Epidermolysis bullosa (DEB) fehlt oder defekt ist.

Die Therapie wird wöchentlich in Form eines Gels auf die Wunden aufgetragen und kann – nach ärztlicher Anweisung – sowohl im ambulanten Setting als auch zu Hause durch medizinisches Personal, Patienten oder Angehörige appliziert werden.

Zulassung und Verordnungsfähigkeit

Die Gentherapie ist in der EU seit April 2025 für die topische Behandlung von Wunden bei DEB ab der Geburt zugelassen. In Deutschland hat der G‑BA im Februar 2026 die Nutzenbewertung abgeschlossen, wodurch die Therapie erstattungsfähig für gesetzlich Versicherte ist [2].

  • Verordnungsfähig: ab der Geburt bei nachgewiesener dystropher EB durch COL7A1-Mutationen.
  • Die Therapie ist ein Orphan Drug, speziell für seltene Erkrankungen zugelassen [1].

Vorabinformationen für Krankenkassen

In der Regel muss die Krankenkasse nicht vorab kontaktiert werden, wenn ein Arzt die Therapie innerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs verordnet 2].

  • Da es sich um ein hochpreisiges spezialisiertes Medikament handelt, empfiehlt sich jedoch:
    • Dokumentation der Diagnose und Indikation im Patientenbogen
    • Optional: Informationsschreiben an die Krankenkasse zur Absicherung der Erstattungsfähigkeit

Diagnostischer Weg bis zur Verordnung

Die Verordnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Klinische Diagnose DEB:
    • Typischer Hautbefund: Blasenbildung, Narbenbildung, Nagelverlust
    • Anamnese: Auftreten seit Geburt oder früher Kindheit, familiäre Häufung [1]
  2. Genetische Bestätigung:
    • Molekulargenetische Analyse des COL7A1-Gens ist zwingend erforderlich
    • Nachweis einer pathogenen Mutation, die die Collagen VII Synthese beeinträchtigt
  3. Wundassessment:
    • Dokumentation aktueller Wunden, Größe, Lokalisation und chronischer Verlauf
    • Fotodokumentation für die Therapieplanung und Verlaufsbeurteilung [1]
  4. Indikationsstellung:
    • Ärztliche Feststellung, dass topische Gentherapie sinnvoll ist
    • Entscheidung über Applikationsmodus (ambulant vs. häuslich, Pflegefachkraft) [2]
  5. Verordnung und Abgabe:
    • Rezeptausstellung durch Facharzt für Dermatologie oder pädiatrische Dermatologie
    • Applikation nach Schulung von Patienten/Angehörigen oder Pflegepersonal [1]

Besondere Diagnoseschritte

Für die Verordnung müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Molekulargenetischer Nachweis einer COL7A1-Mutation
  • Klinische Dokumentation der Wundproblematik (Fotodokumentation empfohlen) [1]
  • Bei Kindern: Nachweis der Sicherheit und Toleranz der topischen Anwendung durch ärztliche Abklärung [1]

Keine weiteren Genehmigungen durch die Krankenkasse sind gesetzlich erforderlich, solange die Indikation innerhalb der zugelassenen Alters- und Krankheitsgruppe liegt [2].

Praktische Tipps für Klinik und Pflege

  • Schulung von Pflegepersonal: Umgang mit dem Gel, Applikationstechniken, Hygienestandards [1]
  • Wundkontrolle: regelmäßige Dokumentation von Heilung und eventuellen Nebenwirkungen [1]
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Dermatologie, Humangenetik, Kinderheilkunde, Wundexperten und Pflegekräfte [1]
  • Langzeitdokumentation: Da es sich um Gentherapie handelt, sind Verlaufsbeobachtungen wichtig für den Therapieerfolg
  • Warnhinweise: Beim Umgang mit dem Gel sowie bei der Wundversorgung und beim Verbandswechsel sind Schutzhandschuhe zu tragen. Direkter Kontakt mit behandelten Wunden (z.B. Berühren oder Kratzen) und Verbänden der behandelten Wunden muss für etwa 24 Stunden nach der Behandlung vermieden werden.

Ein Meilenstein in der DEB-Therapie

Zum ersten Mal kann eine gentherapeutische Behandlung direkt auf die Wunden angewendet werden. Für Ärzte und Pflegekräfte bedeutet dies:

  • Frühe genetische Abklärung bei Verdacht auf DEB
  • Dokumentation und Wundassessment vor Therapiebeginn
  • Strukturierte Schulung für Pflegekräfte oder Patienten bei Applikation zu Hause
  • Erstattung über die GKV ohne zwingende vorherige Genehmigung, wenn Indikation und Altersgruppe korrekt sind [2]

Mit diesen Schritten können Patienten von der ersten Gentherapie bei DEB profitieren – und die Wundheilung signifikant verbessern.


Quellen

[1] PharmaNow, EU approves Krystal Biotech’s Vyjuvek for DEB treatment, April 2025, Link

[2] G‑BA, Beschluss zur Gentherapie, 19. Februar 2026, Link

[3] Beitragsbild: KI-generiert

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