
Übergangsfrist der Erstattungsfähigkeit verlängert
Die Wundversorgung mit modernen Wundauflagen bleibt erst einmal erstattungsfähig. Die Übergangsfrist wurde auf 36 Monate verlängert.
Die Wundversorgung mit modernen Wundauflagen bleibt erst einmal erstattungsfähig. Die Übergangsfrist wurde auf 36 Monate verlängert.
Wegen noch laufender (oder noch gar nicht begonnener) Bewertungsverfahren werden viele Produkte zur Wundversorgung zum 03.12.2021 aus der Erstattungsfähigkeit herauskatapultiert werden.
91,77% der Beteiligten an der Abstimmung über den Fortbestand der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein haben sich für die Auflösung ausgesprochen.
Mit der bundesweit einmaligen Kampagne #Pflege verdient mehr! wirbt die Kammer für mehr Gehalt, mehr Personal, mehr Anerkennung und mehr Entscheidungskompetenz.
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