Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“.
RA Bettina Hertkorn-Ketterer: „Wir vergessen dabei, dass es spezialisierte Fachkräfte beispielsweise für die Wundversorgung vor Ort bereits gibt…“ Diese müssen zum Einsatz kommen können, um effiziente Versorgungsstrukturen zu ermöglichen.
Im Dezember 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Verbandmitteldefinition in der sogenannten Arzneimittel-Richtlinie konkretisiert. Seitdem steht die Frage im Raum, was weiterhin verordnet werden kann und welche Produkte es künftig ggf. nicht mehr geben wird.
Eine podologische Nagelspangenbehandlung kann – sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen – voraussichtlich ab 01.07.2022 von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden …in allen drei Stadien des Erkrankungsbildes.
Längere Vorlagefrist bei Verordnungen. Verordnungen jetzt auch elektronisch möglich. Qualitätsanforderungen zur Behandlung chronischer und schwerheilender Wunden werden angehoben.
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