Bei der Behandlung chronischer Wunden sind die geforderten Nutzennachweise nicht einfach zu erbringen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des 8. BVMed-Wunddialogs waren sich daher weitgehend einig, dass für diese Produkte als Nutzennachweis andere Endpunkte der Behandlung relevant sind als ausschließlich der vollständige Wundverschluss.
Die Initiative Chronische Wunden (ICW) e.V. hat ein Positionspapier veröffentlicht, das in der Dezember-Ausgabe von “Der Dermatologe” veröffentlicht wurde.
Der G-BA macht darauf aufmerksam, dass er bereits Vorankündigungen von geplanten Beratungsanträgen zur Aufnahme von Produkten zur Wundbehandlung in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie entgegennimmt.
Es wurde ein System entwickelt, das die Wunden aufnimmt, automatisch schnell und präzise in Größe und Tiefe vermisst und den Anteil der Gewebearten mittels Künstlicher Intelligenz (KI) ermittelt. Die so erstellte Dokumentation können Pflegekräfte automatisch in die Patientenakte übernehmen.
„Wir müssen dem Problem Dekubitus mehr Beachtung schenken – nicht nur präventiv, sondern auch, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Im Fokus muss die Druckentlastung stehen, um einen Dekubitus zu vermeiden“
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