Eine Klinikgruppe und eine Krankenkasse stritten über die Vergütung der stationären Krankenhausbehandlung eines Patienten mit ausgeprägtem Gangrän am linken Fuß bei diabetischem Fußsyndrom mit notfallmäßiger Vorfußamputation.
RA Bettina Hertkorn-Ketterer: „Wir vergessen dabei, dass es spezialisierte Fachkräfte beispielsweise für die Wundversorgung vor Ort bereits gibt…“ Diese müssen zum Einsatz kommen können, um effiziente Versorgungsstrukturen zu ermöglichen.
Die Gesundheitsdaten von Patienten gelten aufgrund ihrer Beschaffenheit und der Art der charakteristischen Informationen, die sie enthalten, als etwas Besonderes.
Die Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V gibt es bereits seit 2012 und doch ist von den dort angeregten Modellvorhaben bundesweit immer noch nichts zu sehen. “Modellvorhaben…?” und “Was für ein Paragraph…?” mögen viele Leser*innen jetzt denken. Wir bringen ein wenig Licht ins Dunkel:
Der niedergelassenen Facharzt für Chirurgie müsse in seiner Dokumentation das von ihm beim Patienten jeweils vorgefundene Wundbild nicht fortlaufend beschreiben, wenn die Wundverhältnisse unauffällig sind. Nur pathologische Befunde seien zu dokumentieren….
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