BREAKING: +++ Sonstige Produkte zur Wundbehandlung +++ Fristverlängerung bis 01.12.2024 +++
Bis zum Ende dieser Frist können die “Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung” wie bisher auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherer verordnet werden.
Bis zum Ende dieser Frist können die “Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung” wie bisher auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherer verordnet werden.
„Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.
Künstliche Intelligenz soll künftig dabei helfen, chronische Wunden optimal zu versorgen. Vor allem in der Altenpflege kann das den Heilungsverlauf verbessern und das Personal entlasten.
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“.
Im Vergleich zu nur rund fünf Prozent bei der Standardversorgung heilten bei der Kaltplasmatherapie mit dem Plasmajet kINPen® MED innerhalb von sechs Wochen 59 Prozent der chronischen Wunden vollständig ab. Zudem kann die Technologie die Behandlungskosten senken und Abfall reduzieren.
Mehrere Referenten gaben in dieser halbtägigen Veranstaltung einen umfassenden Über- und Einblick in die verschiedenen Bereiche, die im Wundmanagement von Tumorpatienten beachtet werden sollten.