
Wird Wundbehandlung mit Kaltplasma Kassenleistung?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht im Einsatz von Kaltplasma zur Behandlung chronischer Wunden das Potenzial für eine medizinisch relevante Behandlungsinnovation.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht im Einsatz von Kaltplasma zur Behandlung chronischer Wunden das Potenzial für eine medizinisch relevante Behandlungsinnovation.
Der Nutzen der Point-of-Care-Fluoreszenz-Bildgebung, die zum Erkennen einer kritischen bakteriellen Belastung in Wunden verwendet wird, wird durch eine in Diagnostics veröffentlichte Delphi-Studie bestätigt.
Die Wundversorgung mit modernen Wundauflagen bleibt erst einmal erstattungsfähig. Die Übergangsfrist wurde auf 36 Monate verlängert.
„Bei den chronischen und akuten Wunden hatten wir die beste Datenlage und die ableitbaren Ergebnisse sind sehr erfreulich“, sagt Professor Dr. med. Matthias Augustin, Leitlinienkoordinator und Direktor des Instituts für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen.
Wegen noch laufender (oder noch gar nicht begonnener) Bewertungsverfahren werden viele Produkte zur Wundversorgung zum 03.12.2021 aus der Erstattungsfähigkeit herauskatapultiert werden.
Wundversorgung ist Bestandteil der HKP und durfte bislang nur in der Häuslichkeit der Patienten durchgeführt werden. Künftig dürfen chronische und schwer heilende Wunden auch von spezialisierten pflegerischen Einrichtungen außerhalb der Häuslichkeit versorgt werden können.