Spezialisierte Pflegedienste dürfen Wundzentren betreiben

Spezialisierte Pflegedienste dürfen Wundzentren betreiben

Wundversorgung ist Bestandteil der HKP und durfte bislang nur in der Häuslichkeit der Patienten durchgeführt werden. Künftig dürfen chronische und schwer heilende Wunden auch von spezialisierten pflegerischen Einrichtungen außerhalb der Häuslichkeit versorgt werden können.