Die Leitlinie gibt Handlungsempfehlungen für die Lokaltherapie chronischer Wunden bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK), Diabetes mellitus (DM) und chronisch venöser Insuffizienz (CVI).
Nun endlich wurden die an der Erprobung der Kaltplasmabehandlung beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen ermittelt und auch die Kostenfrage wurde geklärt.
Bis zum Ende dieser Frist können die “Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung” wie bisher auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherer verordnet werden.
„Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.
Künstliche Intelligenz soll künftig dabei helfen, chronische Wunden optimal zu versorgen. Vor allem in der Altenpflege kann das den Heilungsverlauf verbessern und das Personal entlasten.
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