Übergangsfrist der Erstattungsfähigkeit verlängert
Die Wundversorgung mit modernen Wundauflagen bleibt erst einmal erstattungsfähig. Die Übergangsfrist wurde auf 36 Monate verlängert.
Die Wundversorgung mit modernen Wundauflagen bleibt erst einmal erstattungsfähig. Die Übergangsfrist wurde auf 36 Monate verlängert.
„Bei den chronischen und akuten Wunden hatten wir die beste Datenlage und die ableitbaren Ergebnisse sind sehr erfreulich“, sagt Professor Dr. med. Matthias Augustin, Leitlinienkoordinator und Direktor des Instituts für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen.
Wegen noch laufender (oder noch gar nicht begonnener) Bewertungsverfahren werden viele Produkte zur Wundversorgung zum 03.12.2021 aus der Erstattungsfähigkeit herauskatapultiert werden.
Wundversorgung ist Bestandteil der HKP und durfte bislang nur in der Häuslichkeit der Patienten durchgeführt werden. Künftig dürfen chronische und schwer heilende Wunden auch von spezialisierten pflegerischen Einrichtungen außerhalb der Häuslichkeit versorgt werden können.
Einige besonders wirkende Verbandmittel seien nach der einjährigen Übergangsfrist in der GKV nicht mehr erstattungsfähig.
Seit dem 1. Oktober 2020 wird die Vakuumversiegelungstherapie auch als ambulante Wundbehandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Ein Film von BVMed beantwortet Fragen…